Google, Meta und TikTok klagen in Kalifornien gegen Gesetz zum Schutz von Kindern
Laut einem Bericht von Engadget unter Berufung auf Reuters wehren sich Google, Meta und TikTok gegen ein kürzlich erlassenes kalifornisches Gesetz, das Kinder vor einigen der schädlichsten Seiten sozialer Netzwerke schützen soll. Die drei Konzerne haben jeweils eigene Klagen bei verschiedenen Gerichten im Bundesstaat eingereicht.
Was das Gesetz verlangt
Assembly Bill 1709 ist ein Baustein eines größeren Pakets, das Gouverneur Gavin Newsom früher in diesem Jahr vorgestellt hat. Plattformen müssen demnach Funktionen entfernen, die das Gesetz als psychologisch ausbeuterisch beschreibt und die minderjährige Nutzer zu zwanghaftem Gebrauch verleiten können.
Die Berichterstattung nennt als Beispiele Videos, die automatisch weiterlaufen, sowie personalisierte Empfehlungen für Kinder unter 16 Jahren. Sollte das Gesetz wie geplant im nächsten Jahr in Kraft treten, würde es den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 16 Jahren einschränken.
Die rechtlichen Einwände der Konzerne
Die drei Unternehmen halten das Gesetz für unvereinbar mit dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung und mit Abschnitt 230 des Communications Decency Act, einer Bundesvorschrift, auf die sich Technologiekonzerne häufig berufen, um sich vor Haftung zu schützen.
Meta argumentiert in seiner Klageschrift, der Staat könne seine redaktionellen Entscheidungen im Einklang mit dem ersten Zusatzartikel nicht außer Kraft setzen.
Größere Bedeutung für die Regulierung
Die Klagen legen das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Regulierung und der Unabhängigkeit von Technologiefirmen offen, ein Streit, der beeinflussen könnte, wie digitale Inhalte ihr Publikum erreichen. Laut dem Bericht stellen sich einige Organisationen auf die Seite der Unternehmen.
Google ist ein Internet- und Softwareunternehmen mit Sitz in Mountain View.
Offene Fragen
- Welche Gerichte werden die einzelnen Klagen verhandeln, und wie schnell werden sie entscheiden?
- Tritt das Gesetz nächstes Jahr trotz der laufenden Verfahren in Kraft?