Indien erwägt Ende des Haftungsschutzes für soziale Netzwerke
Indiens Ministerium für Elektronik und Informationstechnik prüft laut einem Bericht der Zeitung The Indian Express, ob große soziale Netzwerke ihren Haftungsschutz behalten sollen. Ein Entzug könnte Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube und X für Beiträge verantwortlich machen, die ihre Nutzer veröffentlichen.
Was die Regierung erwägt
Das Ministerium für Elektronik und Informationstechnik (MeitY) hat Gespräche darüber aufgenommen, ob Plattformen weiterhin unter Paragraf 79 des Informationstechnologie-Gesetzes von 2000 fallen sollen, wie The Indian Express berichtet. Geprüft wird, ob Dienste wie Facebook, Instagram, YouTube und X diesen Schutz verlieren sollten.
Derzeit bewahrt der Schutz diese Dienste davor, für die Inhalte ihrer Nutzer einzustehen. Laut dem Bericht würde ein Wegfall die Unternehmen für diese Inhalte rechtlich verantwortlich machen.
Ein enger gefasster Schutz steht zur Debatte
Neben einem vollständigen Entzug prüft die Regierung eine engere Regelung, die den Haftungsschutz auf Anbieter beschränken würde, die Informationen lediglich weiterleiten. Internetdienstanbieter (ISPs), Telekommunikationsanbieter (TSPs) und Peer-to-Peer-Messaging-Plattformen würden in diese Gruppe fallen.
Auch Google, ein Internet- und Online-Marketing-Unternehmen mit Sitz in Mountain View, wird laut dem Bericht in diese Überlegungen einbezogen. Welche Position das Unternehmen vertritt, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Gespräche befinden sich in einem frühen Stadium
Die Beratungen sind vorläufig, eine endgültige Entscheidung ist nicht gefallen. Laut dem Bericht würde ein Entzug des Schutzes für Social-Media-Plattformen voraussichtlich Änderungen am IT-Gesetz und die Zustimmung des Parlaments erfordern. Ein solcher Schritt solle zudem schweren Verstößen vorbehalten bleiben.
Offene Fragen
- Wird die Regierung den Haftungsschutz für Social-Media-Plattformen tatsächlich entziehen?
- Wären vor einer Änderung Anpassungen des IT-Gesetzes und die Zustimmung des Parlaments nötig?