Griechenland beschließt 10-Prozent-Steuer auf Krypto-Kapitalgewinne ab 2027
Das griechische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Kryptowährungen mit einer Kapitalertragsteuer von 10 Prozent belegt. Es ist der erste umfassende gesetzliche Rahmen dieser Art im Land. Die Abgabe soll im Januar 2027 in Kraft treten.
Was die Abgabe erfasst
Besteuert wird der Nettogewinn, also die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis, und nicht der gesamte Verkaufserlös. Handelsgebühren und andere Kosten, die mit einem Geschäft zusammenhängen, können in die Berechnung einfließen.
Ein steuerpflichtiger Vorgang beschränkt sich nicht auf den Verkauf gegen Euro. Wer Kryptowährung für Waren oder Dienstleistungen ausgibt oder sie einbringt, um das Stammkapital eines Unternehmens zu decken oder zu erhöhen, kann nach den neuen Regeln ebenfalls einen Gewinn auslösen. Das bloße Halten von Bitcoin, dessen Euro-Wert steigt, löst für sich genommen keine Steuerschuld aus. Laut den erläuternden Unterlagen zum Gesetz gelten Tauschvorgänge von einem Kryptowert in einen anderen als nicht steuerpflichtige Ereignisse.
Freibetrag und Verlustbehandlung
Jährliche Nettogewinne bis einschließlich 500 Euro sind steuerfrei. Griechische Analysen des Gesetzestexts deuten darauf hin, dass der Satz von 10 Prozent, sobald die Nettogewinne diese Grenze übersteigen, auf den gesamten Nettogewinn des Jahres angewendet wird und nicht nur auf den Teil oberhalb von 500 Euro. Verluste über 500 Euro hinaus können bis zu fünf Jahre vorgetragen und nur mit künftigen Kryptogewinnen verrechnet werden.
Niedrigerer Satz als im Entwurf
Ein früherer Entwurf, der im Oktober kursierte, hatte einen Satz von 15 Prozent ins Gespräch gebracht. Die vom Parlament gebilligte Fassung liegt fünf Prozentpunkte darunter und behält den jährlichen Freibetrag von 500 Euro bei, der bereits im Entwurf vorgesehen war.
Strengere Prüfung von Käufen
Ab 2027 fallen auch Käufe von Kryptowerten unter die bestehenden griechischen Prüfungen zur Herkunft der Mittel. Käufer müssen daher unter Umständen nachweisen, dass die eingesetzten Euro aus versteuerten Einkünften oder anderem rechtmäßigem Kapital stammen. Eine eigene Kaufsteuer ist damit nicht verbunden, die Regel erweitert jedoch die Nachweispflicht, wie Coins finanziert wurden.
Ein hochrangiger Beamter des Finanzministeriums sagte Reuters, dass in den kommenden Wochen weitere Durchführungsrichtlinien veröffentlicht werden, die auch Transparenz- und Prüfregeln festlegen sollen.
Uneinheitliche Lage in der EU
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben kein einheitliches Steuersystem für diesen Bereich. Laut demselben Beamten des Finanzministeriums liegen die Sätze auf Kryptogewinne in den Mitgliedstaaten typischerweise zwischen etwa 8 und 30 Prozent und werden in der Regel auf Kapitalerträge erhoben.
Offene Fragen
- Welche Transparenz- und Prüfregeln werden die angekündigten Durchführungsrichtlinien festlegen?
- Wie werden die Prüfungen zur Herkunft der Mittel bei Krypto-Käufen in der Praxis angewendet?